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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Maßnahmen in Bezug auf die Erschwinglichkeit und die Ausgabenkontrolle auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht auszuweiten, sofern sie die einschlägigen Voraussetzungen erfüllen.
Die Mitgliedstaaten können den Anwendungsbereich dieses Artikels auf Endnutzer ausweiten, bei denen es sich um Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere…
Die Mitgliedstaaten können den Anwendungsbereich dieses Artikels auf Endnutzer ausweiten, bei denen es sich um Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere…
Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten administrative, finanzielle oder rechtliche Auflagen vermeiden, die der Gründung und dem Ausbau…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
Den Mitgliedstaaten sollte es zudem nach wie vor freistehen, die Anwendung der Vorschriften dieser Richtlinie auf Verträge auszudehnen, die vom…
In Bezug auf Kleinunternehmen sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, ihre Sonderregelungen gemäß gemeinsamen Bestimmungen im Hinblick auf eine weiter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.