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Damit die Endnutzer ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können, ist es unerlässlich, dass ihnen die benötigten relevanten Informationen vor Vertragsabschluss verständlich abgefasst vorliegen, und zwar auf einem dauerhaften Datenträger oder — falls dies nicht möglich ist und unbeschadet der Definition des Begriffs „dauerhafter Datenträger“ in der Richtlinie 2011/83/EU — in Form eines Dokuments, das vom Anbieter zur Verfügung gestellt und dem Nutzer übermittelt wird und das sich auf den Geräten, die die Nutzer in der Regel verwenden, leicht herunterladen, öffnen und einsehen lässt. Um den Endnutzern die Entscheidung zu erleichtern, sollten die Betreiber auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Im Interesse der Vergleichbarkeit und zur Verringerung der Befolgungskosten sollte die Kommission nach Konsultation des GEREK ein Muster für solche Vertragszusammenfassungen festlegen. Die vor Vertragsabschluss bereitgestellten Informationen und das Muster der Vertragszusammenfassung sollten fester Bestandteil des endgültigen Vertrags sein. Die Vertragszusammenfassung sollte kurz und leicht lesbar sein, am besten nicht länger als eine einseitig bedruckte DIN-A4-Seite oder, wenn verschiedene Dienste in einem Vertrag gebündelt werden, nicht länger als drei einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten.
Anbieter anderer öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste als für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation…
Die Informationen nach Absatz 1 sind dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise und auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Ist die…
Den Letztverbrauchern ist innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsschluss eine knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung…
Werden die wesentlichen Informationen für den Anleger und der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung…
Die europäischen Cybersicherheitszertifikate und die EU-Konformitätserklärung sollten den Endnutzern dabei helfen, kundige Entscheidungen zu treffen. Daher…
Die Prospektzusammenfassung sollte kurz, einfach und für die Anleger leicht verständlich sein. Sie sollte in einfacher, allgemeinverständlicher Sprache verfasst…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.