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Die Besonderheiten des Sektors für elektronische Kommunikation machen neben horizontalen Vertragsregeln zudem eine gewisse Anzahl von zusätzlichen Bestimmungen zum Schutz der Endnutzer erforderlich. Die Endnutzer sollten unter anderem über die angebotene Dienstqualität, die Bedingungen für Werbeangebote und die Beendigung von Verträgen, die geltenden Tarife sowie Tarife mit besonderen Preiskonditionen informiert werden. Diese Informationen sind für die Anbieter anderer öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste als für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation genutzter Übertragungsdienste relevant. Unbeschadet der geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten sollten Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nicht den verbindlich vorgeschriebenen Informationsanforderungen für Verträge unterliegen, wenn sie und die mit ihnen verbundenen Unternehmen oder Personen keinerlei Vergütung — weder direkt noch indirekt — für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erhalten, beispielsweise wenn eine Universität Besuchern auf dem Universitätsgelände kostenlosen Zugang zu ihrem WLAN gewährt, ohne eine Vergütung zu erhalten, gleich ob in Form von Zahlungen seitens der Anwender oder in Form von Werbeeinnahmen.
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Die Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sollten die Nutzer über besondere…
Endnutzer sind sich häufig nicht der Kosten ihres Nutzungsverhaltens bewusst oder haben Schwierigkeiten, die Nutzungsdauer oder Datenmenge abzuschätzen, wenn…
Damit behinderte Endnutzer den Wettbewerb und die Auswahl von Diensteanbietern nutzen können, über die die Mehrheit anderer Endnutzer verfügt, sollten die…
Damit Endnutzer mit Behinderungen den Wettbewerb und die Auswahl an Diensteanbietern nutzen können, über die die Mehrheit anderer Endnutzer verfügt, sollten die…
Um unter den Begriff elektronischer Kommunikationsdienst zu fallen, muss ein Dienst in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. In der digitalen Wirtschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.