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Ungeachtet der aufgrund dieser Richtlinie bestehenden materiellrechtlichen Verpflichtung des Betreibers in Bezug auf die Sicherheit sollte im Vertrag auch angegeben werden, welche Art von Maßnahmen der Anbieter bei Sicherheitsvorfällen, Bedrohungen oder Schwachstellen trifft. Zudem sollte im Vertrag auch angegeben werden, welche Entschädigungs- und Erstattungsregelungen greifen, wenn ein Anbieter auf einen Sicherheitsvorfall unangemessen reagiert, und zwar auch bei dem Anbieter gemeldeten Sicherheitsvorfällen, die auf bekannte Schwachstellen bei Soft- oder Hardware zurückzuführen sind, zu deren Behebung vom Hersteller oder Entwickler Patches herausgegeben wurden, die aber vom Diensteanbieter nicht angewandt wurden, oder zu deren Behebung der Diensteanbieter keine sonstigen geeigneten Maßnahmen getroffen hat.
Ohne den Betreiber zu Maßnahmen zu verpflichten, die über die nach Gemeinschaftsrecht vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen, sollte im Kundenvertrag auch…
Die Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sollten verpflichtet sein, die…
Um die Risiken oder Folgen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge gering zu halten, sollte der Zahlungsdienstnutzer den…
Diese Richtlinie sollte nur die vertraglichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister zum…
Diese Verordnung sollte die Haftung aller Vertrauensdiensteanbieter vorsehen. Insbesondere schafft sie eine Haftungsregelung, in deren Rahmen alle…
Zahlungsdienstleister sind für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Diese Maßnahmen müssen den jeweiligen Sicherheitsrisiken angemessen sein. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.