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Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern von entscheidender Bedeutung. Endnutzer sollten in der Lage sein, die Preise der verschiedenen, auf dem Markt angebotenen Dienste anhand von Informationen, die in leicht zugänglicher Form veröffentlicht werden, auf einfache Weise zu vergleichen. Damit solche Preis- und Dienstvergleiche leicht möglich sind, sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls in Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden befugt sein, die Anbieter von Internetzugangsdiensten oder öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdiensten zu einer größeren Transparenz in Bezug auf Informationen, auch über Tarife, Dienstqualität, Bedingungen für die zur Verfügung gestellten Endeinrichtungen sowie andere einschlägige statistische Daten, zu verpflichten. Solche Anforderungen sollten den Merkmalen dieser Netze bzw. Dienste Rechnung tragen. Sie sollten auch dafür sorgen, dass Dritten das Recht eingeräumt wird, diese Informationen kostenlos zu nutzen, damit Vergleichswerkzeuge zur Verfügung gestellt werden können.
Die zuständigen Behörden stellen — gegebenenfalls in Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden –sicher, dass die Endnutzer kostenlosen Zugang zu…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Unabhängige Vergleichswerkzeuge, wie z. B. Websites, sind ein wirksames Mittel, mit dessen Hilfe Endnutzer das Leistungsangebot von unterschiedlichen…
Transparenz in Bezug auf die Zugangs- und Zusammenschaltungsbedingungen einschließlich der Preise beschleunigt den Verhandlungsprozess, verhindert…
Unabhängige Vergleichswebsites sind ein wirksames Instrument, das es Verbrauchern ermöglicht, sich an einem Ort über die jeweiligen Vorteile verschiedener…
Unabhängige Vergleichswerkzeuge können von privaten Unternehmen oder von den bzw. im Namen der zuständigen Behörden betrieben werden; allerdings sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.