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Endnutzer sind sich häufig nicht der Kosten ihres Nutzungsverhaltens bewusst oder haben Schwierigkeiten, die Nutzungsdauer oder Datenmenge abzuschätzen, wenn sie elektronische Kommunikationsdienste in Anspruch nehmen. Um die Transparenz zu erhöhen und eine bessere Kontrolle des Kommunikationsbudgets zu ermöglichen, müssen den Endnutzern Mittel an die Hand gegeben werden, mit denen sie den Umfang ihrer Nutzung zeitnah verfolgen können. Zudem sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Nutzungsbegrenzungen zum Schutz der Endnutzer vor „Rechnungsschocks“ beibehalten oder einführen können, auch für Mehrwertdienste und andere Dienste, für die besondere Preiskonditionen gelten. Damit können die zuständigen Behörden verlangen, dass Informationen über diese Preise vor Bereitstellung des Dienstes zur Verfügung gestellt werden, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, allgemeine Verpflichtungen für Mehrwertdienste beizubehalten oder einzuführen, um die Endnutzer wirksam zu schützen.
Die Mitgliedstaaten dürfen in ihrem nationalen Recht Bestimmungen beibehalten oder einführen, mit denen die Anbieter verpflichtet werden, zusätzliche Angaben…
Transparente, aktuelle und vergleichbare Informationen über Angebote und Dienste sind für die Verbraucher in Wettbewerbsmärkten mit mehreren Diensteanbietern…
Die Besonderheiten des Sektors für elektronische Kommunikation machen neben horizontalen Vertragsregeln zudem eine gewisse Anzahl von zusätzlichen Bestimmungen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Situation der Verbraucher bei der Nutzung von angemessenen Breitbandinternetzugangsdiensten und Sprachkommunikationsdiensten,…
Damit behinderte Endnutzer den Wettbewerb und die Auswahl von Diensteanbietern nutzen können, über die die Mehrheit anderer Endnutzer verfügt, sollten die…
Unbeschadet der Notwendigkeit zur Erhaltung der Integrität und Sicherheit der Netze und Dienste sollten die Endnutzer entscheiden können, welche Inhalte sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.