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Es ist wichtig, die einheitliche europäische Notrufnummer 112 besser bekannt zu machen, um den Schutz und die Sicherheit der in der Union reisenden Bürger zu verbessern. Zu diesem Zweck sollten die Bürger auf Reisen in jedem Mitgliedstaat umfassend darüber aufgeklärt werden, dass die einheitliche europäische Notrufnummer 112 als einheitliche Notrufnummer in der gesamten Union benutzt werden kann, und zwar insbesondere durch entsprechende Informationen in internationalen Busbahnhöfen, Bahnhöfen, Häfen oder Flughäfen sowie in Telefonverzeichnissen, Endnutzer- und Rechnungsunterlagen. Hierfür sind in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich, doch sollte die Kommission die Initiativen der Mitgliedstaaten, um die einheitliche europäische Notrufnummer 112 besser bekannt zu machen, auch weiterhin unterstützen und ergänzen und regelmäßig bewerten, inwieweit der Öffentlichkeit diese Notrufnummer bekannt ist.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Endnutzer angemessen über Bestehen und Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 sowie die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Beantwortung von an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen durch die am besten geeignete…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass die Endnutzer angemessen über die Existenz und die Nutzung der Dienste, die unter den Rufnummern…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Damit die Mitgliedstaaten ihre Berichterstattung und Leistungsmessung in Bezug auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Notrufen verbessern, sollte die…
Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den Unionvorschriften zur Angleichung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen konkrete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.