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Die Mitgliedstaaten sollten im Einklang mit den Unionvorschriften zur Angleichung der Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen konkrete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Notdienste, einschließlich der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112, für Endnutzer mit Behinderungen, insbesondere für gehörlose Endnutzer, Endnutzer mit einer Hör- oder Sprechbehinderung und taubblinde Endnutzer, zugänglich sind. Dies könnte die Bereitstellung besonderer Endgeräte für Endnutzer mit Behinderungen umfassen, wenn andere Kommunikationswege für sie nicht geeignet sind.
Im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union zur Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen stellen die…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Beantwortung von an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen durch die am besten geeignete…
Die Mitgliedstaaten sollten konkrete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Notrufdienste, einschließlich des Notrufs 112, für behinderte Endnutzer…
Die Mitgliedstaaten müssen gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union zur Harmonisierung der…
Diese Richtlinie sollte sich auch auf elektronische Kommunikationsdienste, einschließlich Notrufe im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen…
Die Endnutzer sollten in der Lage sein, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.