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Wenn die Mitgliedstaaten beschließen, gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität von für Verbraucher bestimmten Funkempfängern zu erlassen, sollten diese Hörfunkdienste empfangen und wiedergeben können, die über den digitalen terrestrischen Rundfunk oder IP-Netze bereitgestellt werden, damit die Interoperabilität aufrechterhalten bleibt. Hierdurch lässt sich auch die öffentliche Sicherheit verbessern, denn den Nutzern steht ein breiteres Spektrum von Technologien zur Verfügung, mit denen sie in den Mitgliedstaaten Notfallinformationen abrufen und empfangen können.
Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen erlassen, die die Interoperabilität anderer für Verbraucher bestimmter Radiogeräte gewährleisten, wobei die Auswirkungen…
Die Endnutzer sollten über die Garantie der Interoperabilität aller Geräte verfügen, die innerhalb der Union für den Rundfunkempfang in neuen Fahrzeugen der…
Die Vorschriften über die Interoperabilität der für Verbraucher bestimmten Hörfunk- und Fernsehgeräte stehen dem nicht entgegen, dass Autofunkempfänger in neuen…
Um es den nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden zu ermöglichen, die in dieser Richtlinie insbesondere hinsichtlich der durchgehenden…
In künftigen IP-Netzen, bei denen die Bereitstellung eines Dienstes von der Bereitstellung des Netzes getrennt werden kann, sollten die Mitgliedstaaten…
Wenn sichergestellt ist, dass alle betroffenen Endnutzer, unabhängig von ihrem Wohnort oder Wohnsitzmitgliedstaat, tatsächlich erreicht werden können und dabei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.