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Künftige Technologie- und Marktentwicklungen, insbesondere der Wandel bei der Nutzung der verschiedenen elektronischen Kommunikationsdienste und ihrer Fähigkeit, einen effektiven Zugang zu Notdiensten zu gewährleisten, könnten die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie in Bezug auf Endnutzerrechte gefährden. Daher sollte das GEREK diese Entwicklungen in den Mitgliedstaaten beobachten und regelmäßig Stellungnahmen mit einer Bewertung ihrer Auswirkungen auf die praktische Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie in Bezug auf die Endnutzer veröffentlichen. Die Kommission sollte unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Stellungnahme des GEREK einen Bericht veröffentlichen und einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, wenn sie dies zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie als notwendig erachtet.
Das GEREK beobachtet die Marktentwicklung und die technologische Entwicklung bei den verschiedenen Arten von elektronischen Kommunikationsdiensten und…
gegebenenfalls zu den Marktentwicklungen und den technologischen Entwicklungen bei den verschiedenen Arten von elektronischen Kommunikationsdiensten und ihren…
Die Bestimmungen über die Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet sollten durch wirksame Bestimmungen über Endnutzer ergänzt werden, die Fragen…
Unbeschadet der Notwendigkeit zur Erhaltung der Integrität und Sicherheit der Netze und Dienste sollten die Endnutzer entscheiden können, welche Inhalte sie…
Endnutzer sind sich häufig nicht der Kosten ihres Nutzungsverhaltens bewusst oder haben Schwierigkeiten, die Nutzungsdauer oder Datenmenge abzuschätzen, wenn…
Die Kommission sollte einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen und erforderliche Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten, die unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.