Erwägungsgrund 123 32018L1972
Wenn die harmonisierten Bedingungen für ein Funkfrequenzband nach der Entscheidung Nr. 676/2002/EG eingerichtet werden, müssen die zuständigen Behörden über die am besten geeignete Genehmigungsregelung für das betreffende Band oder Teile davon befinden. Wenn wahrscheinlich alle Mitgliedstaaten ähnlichen Problemen gegenüberstehen, für die divergierende Lösungen zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts für Ausrüstungen und somit zu einer Verzögerung des Aufbaus von 5G-Systemen führen könnten, kann es erforderlich sein, dass die Kommission, unter weitest möglicher Berücksichtigung der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik, gemeinsame Lösungen empfiehlt, wobei geltende Maßnahmen zur technischen Harmonisierung anerkannt werden. Dies könnte den Mitgliedstaaten ein gemeinsames Instrumentarium an die Hand geben, wenn es darum geht, geeignete kohärente Genehmigungsregelungen für ein Frequenzband oder einen Teil davon zu bestimmen, wobei Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Ausbreitungseigenschaften der Frequenzbänder, der Unterschied zwischen städtischer und ländlicher Nutzung, die etwaige Notwendigkeit des Schutzes bestehender Dienste und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Skaleneffekte bei der Herstellung entscheidend sind.