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Es ist erforderlich, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden weiter zu stärken, um die Unempfänglichkeit ihrer Leiter und Mitglieder für Einflussnahmen von außen sicherzustellen, indem Mindestqualifikationen für die Ernennung und eine Mindestlaufzeit für ihr Mandat festgelegt werden. Um ferner dem Risiko einer Vereinnahmung durch die zu regulierenden Branchen entgegenzuwirken, die Kontinuität zu gewährleisten und die Unabhängigkeit zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten erwägen, für den Vorsitzenden oder die Mitglieder des Vorstands die Möglichkeit einer Mandatsverlängerung zu begrenzen und für den Vorstand und die oberste Leitungsebene eine geeignete Rotationsregelung festzulegen. Dies könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die ersten Mitglieder des Kollegiums für unterschiedlich lange Amtszeiten ernannt werden, damit ihre Mandate sowie diejenigen ihrer Nachfolger nicht gleichzeitig ablaufen.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde stellen die Mitgliedstaaten insbesondere sicher, In Hinblick auf Unterabsatz 1 Buchstabe d, stellen die…
Der Leiter einer nationalen Regulierungsbehörde oder gegebenenfalls die Mitglieder des Kollegiums, das diese Funktion innerhalb einer nationalen…
Die Mitgliedstaaten regeln in ihrem nationalen Recht die Bedingungen und Verfahren für die Ernennung und die Entlassung sowie die Dauer der Mandate der Leiter…
Die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden wurde mit der 2009 abgeschlossenen Überarbeitung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation…
Um der Gefahr der zu großen Vertrautheit des Prüfers mit dem Unternehmen entgegen zu wirken und so die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern und…
Geeignete Verfahren für die Stellenbesetzung sollten dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Regulierungsstelle zu gewährleisten und insbesondere dafür zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.