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Allgemeingenehmigungen sollten nur Bedingungen enthalten, die speziell für den Bereich der elektronischen Kommunikation gelten. Sie sollten nicht an Bedingungen geknüpft werden, die bereits aufgrund anderem, nicht branchenspezifischem nationalen Recht insbesondere zum Verbraucherschutz einzuhalten sind. Die zuständigen Behörden sollten beispielsweise Unternehmen über geltende Auflagen aus Gründen des Umweltschutzes sowie der Städteplanung und Raumordnung unterrichten können. Bedingungen, die im Rahmen der Allgemeingenehmigung auferlegt werden, berühren die Bestimmung des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates anzuwendenden Rechts nicht.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Freiheit, elektronische Kommunikationsnetze und -dienste gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen…
„Allgemeingenehmigung“: der in einem Mitgliedstaat festgelegte rechtliche Rahmen, mit dem gemäß dieser Richtlinie Rechte für die Bereitstellung elektronischer…
Wenn die zuständigen Behörden die Allgemeingenehmigung mit Bedingungen verknüpfen und Verwaltungsabgaben erheben, sollten sie Situationen, in denen…
Die mit einer Allgemeingenehmigung verbundenen Rechte und Pflichten eines Unternehmens müssen ausdrücklich in diese Genehmigung eingeschlossen werden, damit in…
Die Allgemeingenehmigung berechtigt Unternehmen, die für die Allgemeinheit elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen, die Zusammenschaltung…
Die Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen, benötigen möglicherweise eine Bestätigung ihrer mit der Allgemeingenehmigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.