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Das Ermessen der nationalen Regulierungsbehörden muss mit der Entwicklung einer kohärenten Regulierungspraxis und der einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens in Einklang gebracht werden, damit ein wirksamer Beitrag zur Entwicklung und Vollendung des Binnenmarkts geleistet werden kann. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten daher die Binnenmarktaktivitäten der Kommission und des GEREK unterstützen.
Die nationalen Regulierungsbehörden tragen zur Entwicklung des Binnenmarkts bei, indem sie miteinander und mit der Kommission sowie dem GEREK jeweils auf…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden die Ziele des GEREK in Bezug auf bessere regulatorische Koordinierung…
Die nationalen Regulierungsbehörden und andere zuständige Behörden sollten einheitliche Ziele und Grundsätze verfolgen, um ihre Arbeit zu untermauern, und sie…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten miteinander, mit dem GEREK und mit der Kommission auf transparente Weise kooperieren, um in allen Mitgliedstaaten…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Richtlinie 97/67/EG bei Bedarf mit den Regulierungsbehörden anderer…
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sollte das GEREK weiterhin das Fachwissen der NRB bündeln. Das GEREK sollte die Beteiligung aller NRB an der Wahrnehmung seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.