Erwägungsgrund 38 32018L1972
Es ist erforderlich, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden weiter zu stärken, um die Unempfänglichkeit ihrer Leiter und Mitglieder für Einflussnahmen von außen sicherzustellen, indem Mindestqualifikationen für die Ernennung und eine Mindestlaufzeit für ihr Mandat festgelegt werden. Um ferner dem Risiko einer Vereinnahmung durch die zu regulierenden Branchen entgegenzuwirken, die Kontinuität zu gewährleisten und die Unabhängigkeit zu stärken, sollten die Mitgliedstaaten erwägen, für den Vorsitzenden oder die Mitglieder des Vorstands die Möglichkeit einer Mandatsverlängerung zu begrenzen und für den Vorstand und die oberste Leitungsebene eine geeignete Rotationsregelung festzulegen. Dies könnte beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die ersten Mitglieder des Kollegiums für unterschiedlich lange Amtszeiten ernannt werden, damit ihre Mandate sowie diejenigen ihrer Nachfolger nicht gleichzeitig ablaufen.