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Auf Ersuchen der Kommission nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Oktober 2010 ein wissenschaftliches Gutachten an, mit dem Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten Pflanzen (im Folgenden „Leitlinien“) festgelegt wurden; hierbei handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der bisherigen Leitlinien. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung von GVO, bei denen es sich nicht um Pflanzen handelt, sind andere Leitlinien der EFSA und der Europäischen Arzneimittel-Agentur relevant.
In der Richtlinie 2001/18/EG sind Anforderungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten Organismen (im Folgenden „GVO“) festgelegt.
Der Umfang von Umweltverträglichkeitsprüfungen von Pflanzen, die zwecks Toleranz gegen ein Herbizid genetisch verändert wurden, sollte mit der Richtlinie…
Zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten…
Spätestens am 3. April 2017 aktualisiert die Kommission die Anhänge der Richtlinie 2001/18/EG im Einklang mit Artikel 27 der genannten Richtlinie bezüglich der…
In der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 ist für das Inverkehrbringen genetisch veränderter Futtermittel ein Zulassungsverfahren vorgesehen. Dazu zählt die…
Nach den am 4. Dezember 2008 vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen zu genetisch veränderten Organismen (im Folgenden „Schlussfolgerungen des Rates von 2008“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.