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Der Umfang von Umweltverträglichkeitsprüfungen von Pflanzen, die zwecks Toleranz gegen ein Herbizid genetisch verändert wurden, sollte mit der Richtlinie 2001/18/EG in Einklang stehen. Für Pflanzenschutzmittel, einschließlich deren Verwendung bei genetisch veränderten Pflanzen, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung („Risikobewertung“) in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt; die Prüfung erfolgt auf der Ebene der Mitgliedstaaten, um die spezifischen landwirtschaftlichen Bedingungen zu berücksichtigen.
Ein Pflanzenschutzmittel, das einen Organismus enthält, der in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18/EG fällt, wird zusätzlich zu der Bewertung nach dem…
Zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten…
In der Richtlinie 2001/18/EG sind Anforderungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten Organismen (im Folgenden „GVO“) festgelegt.
Nach den am 4. Dezember 2008 vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen zu genetisch veränderten Organismen (im Folgenden „Schlussfolgerungen des Rates von 2008“)…
Auf Ersuchen der Kommission nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Oktober 2010 ein wissenschaftliches Gutachten an, mit dem…
Genetisch veränderte Sorten im Sinne des Artikel 4 Absatz 4 werden einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der Richtlinie 90/220/EWG unterzogen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.