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Ausgehend von 10 % der praktisch sicheren Dosis, multipliziert mit dem auf 7,5 kg geschätzten Durchschnittsgewicht eines Kindes unter drei Jahren, dividiert durch die auf 8 mg geschätzte täglich aufgenommene Menge von abgeschabten Spielzeugmaterialien und multipliziert mit , schlug der SCHER in seiner genannten Stellungnahme zu „Chrom VI in Spielzeug“ einen überarbeiteten Grenzwert von 0,0094 mg/kg für Chrom VI in abgeschabten Spielzeugmaterialien vor.
In der Richtlinie 2009/48/EG wird ein Grenzwert für Chrom VI in abgeschabten Spielzeugmaterialien wie Farben auf Spielzeugen, harten und weichen Polymeren,…
Da Kinder Chrom VI nicht nur über Spielzeug, sondern auch aus anderen Quellen ausgesetzt sind, sollte nur ein gewisser Prozentsatz der praktisch sicheren Dosis…
Unter diesen Umständen empfahl die Untergruppe „Chemikalien“ der von der Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug auf…
In Anhang II Teil III der Richtlinie 2009/48/EG erhält der Eintrag für Chrom VI unter Nummer 13 folgende Fassung: Element mg/kg in trockenen, brüchigen,…
Zur Ermittlung möglicher Expositionsszenarien wurde die Menge des aufgenommenen Spielzeugmaterials vom RIVM auf 8 mg täglich für abgeschabtes Spielzeugmaterial,…
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) überprüft derzeit das Testverfahren der Norm EN 71-3 im Hinblick auf den Nachweis von Chrom VI. Ein überarbeitetes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.