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Unter diesen Umständen empfahl die Untergruppe „Chemikalien“ der von der Kommission eingerichteten Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug auf ihrem Treffen am 14. Oktober 2016 den Grenzwert für Chrom VI von derzeit 0,2 mg/kg auf 0,053 mg/kg herabzusetzen. Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl auch, die verfügbaren Testverfahren für Chrom VI alle zwei Jahre zu überprüfen, um möglicherweise ein Verfahren zu ermitteln, mit dem noch geringere Konzentrationen zuverlässig gemessen werden können, bis der vom SCHER vorgeschlagene Grenzwert erreicht ist.
In der Richtlinie 2009/48/EG wird ein Grenzwert für Chrom VI in abgeschabten Spielzeugmaterialien wie Farben auf Spielzeugen, harten und weichen Polymeren,…
Ausgehend von 10 % der praktisch sicheren Dosis, multipliziert mit dem auf 7,5 kg geschätzten Durchschnittsgewicht eines Kindes unter drei Jahren, dividiert…
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) überprüft derzeit das Testverfahren der Norm EN 71-3 im Hinblick auf den Nachweis von Chrom VI. Ein überarbeitetes…
Die Kommission hat die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug eingesetzt, um sich bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen und…
Da Kinder Chrom VI nicht nur über Spielzeug, sondern auch aus anderen Quellen ausgesetzt sind, sollte nur ein gewisser Prozentsatz der praktisch sicheren Dosis…
In Erwägungsgrund 22 der Richtlinie 2009/48/EG wird außerdem empfohlen, die Grenzwerte für Chrom VI und andere besonders toxische chemische Stoffe auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.