Erwägungsgrund 15 32018L0822
Um die Erfolgsaussichten der vorliegenden Richtlinie zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten Sanktionen bei Verstößen gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie festlegen. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.