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Die Mitgliedstaaten sollten daher in hinreichend kohärenter und koordinierter Weise einen Zugang zu Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen ermöglichen, der über die zentralen Register erfolgt, in denen die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer erfasst werden; sie sollten zu diesem Zweck klare Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen festlegen, damit Dritte in der gesamten Union in Erfahrung bringen können, wer die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen sind. Es muss unbedingt ein kohärenter Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den ein besserer Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sichergestellt wird, sobald sie in der Union registriert sind. Vorschriften, die für Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen bezüglich des Zugangs zu den Angaben über ihre wirtschaftlichen Eigentümer gelten, sollten mit den entsprechenden Vorschriften, die für Gesellschaften und andere juristische Personen gelten, vergleichbar sein.
Das Vertrauen der Anleger und der breiten Öffentlichkeit in die Finanzmärkte hängt zu einem großen Teil von der Existenz einer präzisen Offenlegungspflicht ab,…
Die Mitgliedstaaten sollten „berechtigtes Interesse“ sowohl als allgemeines Konzept als auch als Kriterium für den Zugang zu Angaben über den wirtschaftlichen…
Die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Überwachung und Registrierung von Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts und ähnlichen…
In allen Fällen, sowohl in Bezug auf Gesellschaften und andere juristische Personen als auch in Bezug auf Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen, sollten…
Die Verpflichtung zum Vorhalten präziser und aktueller Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern,…
In Bezug auf die unterschiedlichen Eigenschaften von Trusts und ähnlichen Rechtsvereinbarungen sollten die Mitgliedstaaten gemäß den nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.