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Laut der Folgenabschätzung der Kommission haben sich die Bestimmungen zur Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen als ineffizient erwiesen, da sie nicht in ausreichendem Maße in der Lage sind, die ursprüngliche und die fortlaufende Energieeffizienz dieser technischen Systeme sicherzustellen. Auch kostengünstige technische Energieeffizienz-Lösungen mit sehr kurzer Amortisationsdauer, z. B. der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen und die Installation oder der Austausch von thermostatischen Regelventilen, werden gegenwärtig unzureichend berücksichtigt. Die Bestimmungen zu Inspektionen sollten geändert werden, um ein besseres Ergebnis der Inspektionen zu gewährleisten. Bei diesen Änderungen sollte der Schwerpunkt auf Inspektionen von Zentralheizungsanlagen und Klimaanlagen sowie auf Kombinationen dieser Anlagen mit Lüftungsanlagen gelegt werden. Bei diesen Änderungen sollten kleine Heizungsanlagen wie elektrische Heizgeräte und Holzfeueröfen ausgenommen werden, wenn sie unterhalb der Schwellenwerte für Inspektionen gemäß der Richtlinie 2010/31/EU in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung bleiben.
die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.
Bei der Durchführung von Inspektionen sollte das Ziel mit Blick auf das Erreichen der angestrebten Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz der Gebäude darin…
Die Umsetzung von Systemen regelmäßiger Inspektion für Heizungs- und Klimaanlagen gemäß der Richtlinie 2010/31/EU war mit einem beträchtlichen administrativen…
Für kleine Lüftungsanlagen mit einer elektrischen Eingangsleistung von weniger als 30 W je Luftstrom sollte diese Verordnung mit Ausnahme der…
Die derzeitige Option für Mitgliedstaaten, auf der Grundlage von Ratschlägen als Alternative zu der Inspektion von Heizungsanlagen, Klimaanlagen, kombinierten…
Die Gebäudeautomatisierung und elektronische Überwachung gebäudetechnischer Systeme haben sich insbesondere für große Anlagen als wirksamer Ersatz für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.