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Die derzeit bestehenden unabhängigen Kontrollsysteme für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz können zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen verwendet werden und sollten gestärkt werden, um sicherzustellen, dass die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz von hoher Qualität sind. Wenn die unabhängigen Kontrollsysteme für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz durch eine optionale Datenbank ergänzt werden, was über die Anforderungen der Richtlinie 2010/31/EU in der durch diese Richtlinie geänderten Fassung hinausgeht, kann diese zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen sowie zum Erstellen von Statistiken über den regionalen oder nationalen Gebäudebestand verwendet werden. Es werden hochwertige Daten über den Gebäudebestand benötigt, die teilweise aus den Datenbanken für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz gewonnen werden können, die gegenwärtig in nahezu allen Mitgliedstaaten entwickelt und verwaltet werden.
Artikel 10 Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6a) Datenbanken für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz erlauben die Sammlung von Daten über den gemessenen…
Zur Verwirklichung der Ziele der Energieeffizienzpolitik für Gebäude sollte die Transparenz von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz verbessert werden,…
In der Empfehlung (EU) 2016/1318 der Kommission zu Niedrigstenergiegebäuden wurde beschrieben, wie durch die Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU gleichzeitig…
Damit das System der Energiestatistiken bei der Entscheidungsfindung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie bei der öffentlichen Debatte, an der…
„Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz im Sinne von Artikel 2 Nummer 12 der Richtlinie 2010/31/EU;
In der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.