Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, für Gebäude und Gebäudekomponenten ehrgeizigere Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz festzulegen, sofern diese Anforderungen mit dem Unionsrecht in Einklang stehen. Es ist mit den Zielen der Richtlinien 2010/31/EU und 2012/27/EU zu vereinbaren, dass jene Anforderungen unter bestimmten Umständen die Installation oder Nutzung von Produkten, die anderen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, einschränken können, sofern durch diese Anforderungen keine ungerechtfertigten Marktbarrieren errichtet werden.
Diese Verordnung sollte nicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten berühren, Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur…
Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz…
Bei dieser Richtlinie werden die einzelstaatlichen Besonderheiten der Mitgliedstaaten und die Unterschiede zwischen diesen sowie ihre Befugnisse gemäß Artikel…
Durch diese Verordnung sollte verhindert werden, dass die Mitgliedstaaten strengere Anforderungen zu Gesundheit, Sicherheit und Energieeinsparung erlassen, die…
Nach der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten in ihre Bauvorschriften und Regelwerke geeignete Maßnahmen…
Diese Verordnung sollte nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten berühren, wenn sie dies für erforderlich halten, Anforderungen zur Installation, zu den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.