Erwägungsgrund 1 32023L1791
Die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde mehrfach erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen eine Neufassung der genannten Richtlinie vorzunehmen.