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Bei der Umsetzung der in der Richtlinie 1999/31/EG festgelegten Verpflichtung, eine Behandlung von Abfällen vor der Ablagerung auf Deponien sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten die geeignetste Behandlung anwenden, einschließlich der Stabilisierung der organischen Abfallfraktion, um die negativen Auswirkungen der Ablagerung solcher Abfälle auf Deponien auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen möglichst weitgehend zu reduzieren. Bei der Beurteilung, inwiefern eine Behandlung geeignet ist, sollten die Mitgliedstaaten die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung dieser negativen Auswirkungen berücksichtigen, insbesondere die Trennung von Bioabfällen und die getrennte Sammlung von Papier und Pappe.
Eine schrittweise Einschränkung der Ablagerung von Abfällen auf Deponien ist notwendig, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt…
Im Hinblick auf die Unterstützung des Übergangs der Union zu einer Kreislaufwirtschaft und die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2008/98/EG des…
Damit die Zuverlässigkeit der Daten gewährleistet ist, ist präziser zu regeln, wie die Mitgliedstaaten über die auf Deponien abgelagerten Abfälle Bericht…
Die Zielvorgaben der Richtlinie 1999/31/EG des Rates für die Einschränkung der Deponieablagerung sollten gestärkt werden, um die Bemühungen der Union zur…
Im Fall von zur Verwertung bestimmten Abfällen sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein sicherzustellen, dass die Abfallbehandlungsanlagen, die unter die…
Biologisch abbaubare Abfälle machen einen Großteil der Siedlungsabfälle aus. Infolge der Treibhausgasemissionen und Verunreinigungen von Oberflächengewässern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.