Erwägungsgrund 26 32018L0957
Um eine ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie 96/71/EG sicherzustellen, sollten die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden und/oder Stellen der Mitgliedstaaten sowie die Zusammenarbeit auf Unionsebene bei der Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern verstärkt werden.