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Um Missbräuche im Falle der Unterauftragsvergabe zu bekämpfen und die Rechte entsandter Arbeitnehmer zu schützen, sollten die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/67/EU geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Haftung bei Unteraufträgen sicherzustellen.
Die Richtlinie 2014/67/EU legt eine Reihe von Bestimmungen fest, mit denen sichergestellt wird, dass die Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern…
In Anbetracht des länderübergreifenden Charakters bestimmter Betrugs- oder Missbrauchssachverhalte im Zusammenhang mit Entsendungen von Arbeitnehmern sind…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmervertreter bei der Ausübung ihrer Funktion einen ausreichenden Schutz und ausreichende…
Um der Umgehung und dem Missbrauch der geltenden Bestimmungen durch Unternehmen, die die im AEUV verankerte Dienstleistungsfreiheit und/oder die Anwendung der…
Damit die Rechtsvorschriften besser eingehalten werden und die Unternehmensführung gestärkt wird, sollten die Mitgliedstaaten wirksame und verlässliche…
Die Einhaltung der auf dem Gebiet der Entsendung geltenden Vorschriften in der Praxis und der wirksame Schutz der Arbeitnehmerrechte in dieser Hinsicht ist in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.