Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Dienstleistungserbringer sollten dafür sorgen, dass die Identität der entsandten Arbeitnehmer in der Erklärung des Dienstleistungserbringers genannt wird, damit die zuständigen Behörden für die Dauer der Entsendung die Kontrolle der Sachlage am Arbeitsplatz überprüfen können.
Erwägungsgrund 24 32014L0067Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen