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Lücken und Beschränkungen in Bezug auf die Instrumente und Garantien, mit denen die nationalen Wettbewerbsbehörden ausgestattet sind, untergraben das System der parallelen Zuständigkeit für die Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV, das auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes als kohärentes Gesamtregelwerk konzipiert ist. Das System beruht darauf, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden einander mit der Durchführung von Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung beauftragen können, um die Zusammenarbeit und die Amtshilfe der Mitgliedstaaten untereinander zu fördern. Solange einige nationale Wettbewerbsbehörden jedoch nicht über angemessene Instrumente zur Sachverhaltsaufklärung verfügen, kann das System nicht ordnungsgemäß funktionieren. In anderen wichtigen Bereichen haben die nationalen Wettbewerbsbehörden nicht die Möglichkeit, einander Amtshilfe zu leisten. Zum Beispiel können sich in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, einer Geldbuße entziehen, indem sie im Hoheitsgebiet einiger der Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, schlicht keine Niederlassung haben. Dies verringert die Anreize zur Einhaltung der Artikel 101 und 102 AEUV. Da somit die wirksame Durchsetzung unterbleibt, wird der Wettbewerb zulasten derjenigen Unternehmen verfälscht, die die Vorschriften einhalten, und das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt wird, insbesondere im digitalen Umfeld, untergraben.
In einem System, in dem die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden über parallele Zuständigkeiten für die Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV…
Häufig verhindert nationales Recht, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über die Garantien im Hinblick auf die Unabhängigkeit, über die Ressourcen und die…
Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sind die nationalen Wettbewerbsbehörden und die nationalen Gerichte verpflichtet, die Artikel 101 und 102…
Durch die uneinheitliche Durchsetzung der Artikel 101 und 102 AEUV — unabhängig davon, ob es sich um eine alleinige Anwendung oder eine parallele Anwendung mit…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Gewährleistung, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden über die Garantien im Hinblick auf die Unabhängigkeit, über…
Es sollten Vereinbarungen getroffen werden, die es den nationalen Wettbewerbsbehörden erlauben, zur grenzübergreifenden Zustellung von im Zusammenhang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.