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Der Vorteil der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/848 besteht darin, dass sie Schutzvorkehrungen gegen eine missbräuchliche Verlagerung des hauptsächlichen Interesses des Schuldners während grenzüberschreitender Insolvenzverfahren vorsieht. Bestimmte Beschränkungen sollten auch für Verfahren gelten, die nicht unter die genannte Verordnung fallen.
Die Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates befasst sich mit Fragen der Zuständigkeit, der Anerkennung und Vollstreckung, des…
Diese Verordnung erkennt die Tatsache an, dass aufgrund der großen Unterschiede im materiellen Recht ein einziges Insolvenzverfahren mit universaler Geltung für…
Diese Verordnung sollte gewährleisten, dass Insolvenzverfahren über das Vermögen verschiedener Gesellschaften, die einer Unternehmensgruppe angehören, effizient…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Festlegung eines Unionsverfahrens für eine Sicherungsmaßnahme, die es einem Gläubiger ermöglicht, einen Beschluss zur…
Diese Richtlinie sollte unbeschadet des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2015/848 gelten, jedoch vollständig mit dieser Verordnung vereinbar sein und…
Im Zusammenhang mit den nach dieser Verordnung finanzierten Vorhaben — sowohl in geteilter als auch in direkter Mittelverwaltung — ist es erforderlich, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.