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Entscheidet sich die zuständige Behörde, bestimmte Dokumente nicht mehr für die Weiterverwendung zur Verfügung zu stellen oder diese Dokumente nicht mehr zu aktualisieren, so sollte sie diese Entscheidung so bald wie möglich, möglichst auf elektronischem Weg, bekannt geben.
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden…
Die zuständigen Behörden können unter Bedingungen, die sie selbst festlegen, gestatten, dass die Anmeldungen und Anträge auf elektronischem Wege übermittelt…
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden…
Die Möglichkeiten für eine Weiterverwendung können verbessert werden, indem die Notwendigkeit, Papierdokumente zu digitalisieren oder digitale Dateien zu…
Die nationalen Behörden sollten dem Antragsteller die Entscheidung über den Antrag mitteilen. Dies sollte so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb des…
Aus Effizienz-, Zeit- und Kostengründen ist es unerlässlich, dass die im Rahmen dieser Verordnung mitgeteilten Informationen möglichst auf elektronischem Weg…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.