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Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Entwicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken (einschließlich Hochschulbibliotheken), Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher, wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors, zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleistungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die innovative Weiterverwendung, beispielsweise in den Bereichen Lernen und Tourismus. Andere kulturelle Einrichtungen (beispielsweise Orchester, Opern, Ballette und Theater), einschließlich der zu diesen Einrichtungen gehörenden Archive, sollten auch weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie verbleiben, zumal es sich in diesen besonderen Fällen um darstellende Künste handelt und zumal fast ihr gesamtes Material geistiges Eigentum Dritter ist.
Eines der Hauptziele der Errichtung eines Binnenmarkts ist die Schaffung von förderlichen Bedingungen für die Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten,…
Als Einrichtungen des kulturellen Erbes sollten öffentlich zugängliche Bibliotheken und Museen unabhängig von der Art der dauerhaft in ihren Sammlungen…
Vertragliche Vereinbarungen können bei der Förderung der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes eine Rolle spielen, denn öffentlich zugängliche…
Um den Zugang der Unionsbürger zum europäischen Kulturerbe zu fördern, muss außerdem dafür gesorgt werden, dass verwaiste Werke, die in einem Mitgliedstaat…
Öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen und…
Insbesondere ist ein gemeinsames Konzept zur Bestimmung des Status als verwaistes Werk und der zulässigen Formen der Nutzung verwaister Werke erforderlich, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.