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Im Interesse der Transparenz und des Schutzes der Interessen der Arbeitnehmer, der Gläubiger und von Minderheitsgesellschaftern, sowie zur Förderung des Vertrauens bei Unternehmenstransaktionen einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen im Binnenmarkt ist es wichtig, dass Investoren, Interessenträger, Geschäftspartner und Behörden einen einfachen Zugang zu Informationen über Gesellschaften haben. Damit diese Informationen besser zugänglich sind, sollten mehr Informationen kostenlos in allen Mitgliedstaaten verfügbar sein. Solche Informationen sollten den Status einer Gesellschaft und Informationen über ihre Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten umfassen sowie Informationen über die Personen, die als Organ oder als Mitglieder eines entsprechenden Organs zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Darüber hinaus sollten die Gebühren für die Beschaffung einer Kopie aller oder eines Teils der von der Gesellschaft auf Papier oder in elektronischer Form offengelegten Urkunden oder Informationen die entsprechenden Verwaltungskosten, einschließlich der Kosten für die Einrichtung und Pflege von Registern, nicht übersteigen, sofern die Gebühren im Verhältnis zu den erfragten Informationen nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass mindestens folgende Informationen und Urkunden über das System der Registervernetzung kostenlos zugänglich sind:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Unterlagen nach Absatz 1 bzw. die Informationen nach Absatz 3 über das System der Registervernetzung der…
Ebenso wie es im Hinblick auf die Online-Gründung von Gesellschaften und die Online-Eintragung von Zweigniederlassungen der Fall ist, sollte es zwecks…
Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen,…
Um die Online-Verfahren für Gesellschaften zu vereinfachen, sollten die Register der Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Gebührenregelungen für die in dieser…
Der grenzüberschreitende Zugang zu Informationen über eine Gesellschaft sollte erleichtert werden, indem zusätzlich zur verpflichtenden Offenlegung in einer der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.