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Die Befugnisse der Mitgliedstaaten, Anträge auf Gründung von Gesellschaften und Eintragung von Zweigniederlassungen im Falle von Betrug oder Missbrauch abzulehnen, sowie die Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten, einschließlich jener der Polizei oder anderer zuständiger Behörden, sollten durch diese Richtlinie nicht berührt werden. Auch andere Verpflichtungen nach Unionsrecht und nationalem Recht, einschließlich im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusbekämpfung und der Bestimmungen über das wirtschaftliche Eigentum, sollten unberührt bleiben. Die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Bekämpfung des Risikos der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der risikoorientierten Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie im Zusammenhang mit der Bestimmung und Erfassung des wirtschaftlichen Eigentümers einer neu geschaffenen juristischen Person im Mitgliedstaat, in dem diese die Rechtsfähigkeit erlangt, werden von dieser Richtlinie nicht berührt.
Die vorliegende Richtlinie lässt die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt, die auf die Bewältigung der…
Die Befugnisse der Mitgliedstaaten, ihre einzelstaatlichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder Missbrauch…
Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, da eine…
Geldwäsche und die damit verbundene Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität sind nach wie vor bedeutende Probleme auf Ebene der Union, die der…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten verpflichten, in ihrem nationalen Recht strafrechtliche Sanktionen für gegen die finanziellen Interessen der Union…
Verwehrung der Gründung von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Repräsentanzbüros von Verpflichteten aus dem betreffenden Drittland oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.