Erwägungsgrund 5 32015L0849
Wenn das Finanzsystem dazu missbraucht wird, unrechtmäßig oder auch selbst rechtmäßig erworbene Gelder terroristischen Zwecken zuzuführen, stellt dies ebenfalls ein klares Risiko für die Integrität, das ordnungsgemäße Funktionieren, das Ansehen und die Stabilität des Finanzsystems dar. Folglich sollten die in dieser Richtlinie festgelegten Präventivmaßnahmen auf die Erträge schwerer Straftaten und die Sammlung von Geldern und Vermögenswerten für terroristische Zwecke eingehen.