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Um die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen zu erleichtern und um die Kosten und den Zeit- und Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit diesen Verfahren insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission zu reduzieren, sollten Verfahren eingerichtet werden, mit denen sich die Gründung von Gesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassungen vollständig online erledigen lässt. Gesellschaften sollten mit dieser Richtlinie nicht zur Nutzung dieser Verfahren verpflichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten allerdings beschließen können, alle oder einige Online-Verfahren verbindlich vorzuschreiben. Die derzeitigen Kosten und der Aufwand im Zusammenhang mit Gründungs- und Eintragungsverfahren entstehen nicht nur durch die für die Gründung einer Gesellschaft oder Eintragung einer Zweigniederlassung erhobenen Verwaltungsgebühren, sondern auch durch sonstige Anforderungen, die das Gesamtverfahren in die Länge ziehen, insbesondere wenn die physische Anwesenheit des Antragstellers vorgeschrieben ist. Zudem sollten Informationen über die betreffenden Verfahren online gebührenfrei bereitgestellt werden.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 13b Absatz 4 und entsprechend Artikel 13g Absatz 8, dass die Eintragung der…
Informationen über alle von der Gesellschaft in anderen Mitgliedstaaten eingerichteten Zweigniederlassungen, einschließlich des Namens, der Eintragungsnummer,…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 30 bezeichneten Urkunden und Informationen sowie Änderungen an denselben innerhalb der in den…
Damit im Binnenmarkt niedergelassene Gesellschaften ihre Geschäftstätigkeit leichter grenzüberschreitend erweitern können, sollte es ihnen möglich sein, online…
Eine Gesellschaft sollte vollständig online gegründet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten wegen der Komplexität der Gründung anderer Gesellschaftsformen…
Ferner sollten die Mitgliedstaaten Personen, die eine Gesellschaft gründen oder eine Zweigniederlassung eintragen möchten, unterstützen, indem sie bestimmte,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.