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In der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das zentrale digitale Zugangstor eingerichtet wird, sind allgemeine Regeln für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind, festgelegt. Mit der vorliegenden Richtlinie werden spezifische Vorschriften im Zusammenhang mit der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, der Eintragung von Zweigniederlassungen und der Einreichung von Urkunden und Informationen durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen (im Folgenden „Online-Verfahren“) eingeführt, die nicht von der genannten Verordnung erfasst werden. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten spezifische Informationen zu Online-Verfahren gemäß der vorliegenden Richtlinie sowie Muster für die Errichtungsakte (im Folgenden „Muster“) auf den über das zentrale digitale Zugangstor zugänglichen Internetseiten bereitstellen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass auf den Eintragungsportalen oder Internetseiten, die über das zentrale digitale Zugangstor zugänglich sind, im Hinblick…
Die Mitgliedstaaten legen detaillierte Regelungen für die Online-Eintragung von Zweigniederlassungen fest, einschließlich der Regelungen für die einer…
Informationen über Online- und Offline-Verfahren und Links zu Online-Verfahren, einschließlich der Verfahren im Sinne des Anhangs II, auf der Ebene der Union…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 30 bezeichneten Urkunden und Informationen sowie Änderungen an denselben innerhalb der in den…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Damit Bürger und Unternehmen ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Vorteile des Binnenmarkts unmittelbar nutzen können, sollte in der vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.