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Gemäß Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe i des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.
Gemäß Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinzuwirken, Ungleichheiten zu…
Die Union bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierung und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die…
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) arbeiten die Mitgliedstaaten und die Union auf die Entwicklung einer koordinierten…
Gemäß Artikel 168 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) haben die Union und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Union. Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) legt…
Gemäß Artikel 8 AEUV wirkt die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.