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Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Union. Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) legt fest, dass die Union die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert. Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) legt fest, dass die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen ist.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Nach den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union. Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der…
Die Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten ebenfalls jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verankern das…
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Forderung, die es im Hinblick auf Menschenwürde und Demokratie zu erfüllen gilt; sie stellt ein Grundprinzip…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union wird zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen beitragen; die…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union wird zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen beitragen; die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.