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Es kommt vor, dass sich ein AIFM, der herausfinden möchte, inwieweit die Anleger Interesse an einem bestimmten Anlagekonzept oder einer bestimmten Anlagestrategie haben, in verschiedenen nationalen Rechtssystemen mit einer unterschiedlichen Behandlung des Pre-Marketings konfrontiert sieht. Die Definition von Pre-Marketing und die Voraussetzungen, unter denen es erlaubt ist, sind in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen es erlaubt ist, von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. In anderen Mitgliedstaaten wiederum existiert der Begriff des Pre-Marketings überhaupt nicht. Um diese Abweichungen zu beseitigen, sollten eine harmonisierte Definition des Begriffs „Pre-Marketing“ vorgesehen sowie die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen ein EU-AIFM Pre-Marketing betreiben kann.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein zugelassener EU-AIFM in der Union Pre-Marketing betreiben kann, außer wenn die den potenziellen professionellen…
„Pre-Marketing“ ist die durch einen EU-AIFM oder in dessen Auftrag erfolgende direkte oder indirekte Bereitstellung von Informationen oder Mitteilung über…
Pre-Marketing ist die durch eine AIF-Verwaltungsgesellschaft oder in deren Auftrag erfolgende direkte oder indirekte Bereitstellung von Informationen oder…
die Mitgliedstaaten, in denen das Pre-Marketing stattfindet oder stattgefunden hat,
Am Anfang von KAPITEL VI wird folgender Artikel eingefügt: Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM (1) Die Mitgliedstaaten…
Damit das Pre-Marketing im Rahmen der Richtlinie 2011/61/EU als solches anerkannt werden kann, sollte es an potenzielle professionelle Anleger gerichtet sein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.