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Bis zum 31. Dezember 2027 sollte die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG überprüfen. Diese Überprüfung sollte gegebenenfalls durch einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Richtlinie für den Zeitraum nach 2030 ergänzt werden, einschließlich der Festlegung neuer ehrgeiziger Ziele und der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf andere Fahrzeugklassen wie Fahrzeuge der Klasse L und Baumaschinen. Bei ihrer Überprüfung sollte die Kommission unter anderem auch die Möglichkeit bewerten, diese Richtlinie an etwaige Verfahren zur Erfassung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus und der CO2-Emissionen von der Quelle bis zum Rad anzupassen, die im Zusammenhang mit EU-Normen für CO2-Leistungsstandards für Fahrzeuge entwickelt wurden, sowie die Möglichkeit, nachhaltige und recyclingfähige Batterien und die Verwendung von hochklassigen und runderneuerten Reifen zu fördern.
Bis zum 31. Dezember 2027 überprüft die Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie und legt gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag für ihre Änderung für…
2024 wird eine Überprüfung der Fortschritte im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 und der Richtlinie 2003/87/EG stattfinden. Es ist daher angemessen, die…
Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2024 die Richtlinie 1999/94/EG im Hinblick auf die Notwendigkeit, Verbrauchern zutreffende, zuverlässige und…
Auf der Grundlage der in Artikel 11 Absatz 1 genannten Berichte überprüft die Kommission diese Richtlinie spätestens bis zum 31. Dezember 2025, um…
Bei der Bewertung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kommission im Jahr 2016 wurde festgestellt, dass eine weitere…
Im Jahr 2022 sollte die Kommission Folgendes bewerten: die Wirksamkeit der mit dieser Verordnung festgelegten CO2-Emissionsnormen und insbesondere die Höhe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.