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Bei Dieselmotoremissionen ist ein als elementarer Kohlenstoff gemessener Grenzwert von 0,05 mg/m3 in einigen Wirtschaftszweigen kurzfristig schwer erreichbar. Deshalb sollte zusätzlich zur Umsetzungsfrist auch ein zweijähriger Übergangszeitraum festgelegt werden, bevor der Grenzwert gelten sollte. Im Fall der Wirtschaftszweige Untertagebau und Tunnelbau sollte jedoch zusätzlich zur Umsetzungsfrist ein fünfjähriger Übergangszeitraum vorgesehen werden, bevor der Grenzwert gelten sollte.
1. Für den Untertagebau und den Tunnelbau können die Mitgliedstaaten für die Grenzwerte für Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenmonoxid eine…
Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz , der gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 98/24/EG gehört wurde, bestätigte, dass es…
Zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte ist insbesondere eine erhebliche Minderung der Stickstoffoxidemissionen…
In Bezug auf Chrom VI kann ein Grenzwert von 0,005 mg/m3 unangemessen und in einigen Sektoren kurzfristig schwer einzuhalten sein. Deshalb sollte ein…
Bei Cadmium ist es vorhersehbar, dass es schwierig sein wird, einen Grenzwert von 0,001 mg/m3 kurzfristig einzuhalten. Es ist daher angezeigt, einen…
(1) Bei der Partikelmasse gilt für Fahrzeuge, die vor dem 1.9.2011 mit dem vorherigen Messverfahren für die Partikelmasse nach den Emissionsgrenzwerten dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.