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Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte werden im Lichte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Stellungnahmen der zwei Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „ECHA“) (des Ausschusses für Risikobeurteilung (im Folgenden „RAC“) und des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (im Folgenden „SEAC“)) fortlaufend überprüft, um insbesondere den Wechselwirkungen zwischen den Grenzwerten der Richtlinie 2004/37/EG und den Dosis-Wirkungsbeziehungen, den Daten über die tatsächliche Exposition und gegebenenfalls DNEL-Werten (Derived No Effect Levels) Rechnung zu tragen, die im Rahmen der genannten Verordnung für gefährliche Chemikalien festgelegt wurden, um die Arbeitnehmer wirksam zu schützen.
Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte werden im Lichte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Grenzwerte sind im Lichte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 laufend zu überprüfen und regelmäßig…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments…
Bei der Durchführung der Stoffsicherheitsbeurteilung eines Stoffes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten DNEL-Werte angewendet werden, damit bestimmt…
Ziffer 1.0.1 erhält folgende Fassung: „1.0.1. Ziel der Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen ist es, die Einstufung eines Stoffes…
Der Ausschuss unterstützt die Kommission insbesondere bei der Auswertung der aktuellen wissenschaftlichen Daten und durch den Vorschlag von Grenzwerten für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.