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Die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/-innen bei der Arbeit, einschließlich der Richtlinie 2000/54/EG, wurde einer Ex-post-Bewertung, bezeichnet als REFIT-Bewertung, unterzogen. Gegenstand der Bewertung waren die Relevanz der Richtlinien, die Forschung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den betreffenden Bereichen. Die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen genannte REFIT-Bewertung kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Liste eingestufter biologischer Arbeitsstoffe in Anhang III der Richtlinie 2000/54/EG unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts geändert muss und die Kohärenz mit anderen einschlägigen Richtlinien verbessert werden sollte.
Die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit, einschließlich der Richtlinie…
Die Umsetzung der Richtlinien zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit, einschließlich der Richtlinie…
In ihrer Mitteilung „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle — Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und…
In ihrer Mitteilung „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle — Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und…
In ihrer Mitteilung „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle — Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und…
Bei der Vorbereitung der Aktualisierung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG wurde berücksichtigt, dass das derzeitige Schutzniveau für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.