Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie 2008/96/EG behandelt ausschließlich Straßenverkehrsinfrastruktur. Das Straßenverkehrsrecht und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, in eigener Verantwortung Entscheidungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts zu treffen, werden daher von dieser Richtlinie nicht berührt. Die folgenden Abkommen der Vereinten Nationen — das Genfer Abkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949, das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 sowie das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968 — sollten durch die Vertragsparteien eingehalten werden.
Um eine Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit mit dem Ziel eines hohen Schutzniveaus für alle Verkehrsteilnehmer in der Union zu verfolgen und unter…
Ein hoher Anteil der Straßenverkehrsunfälle ereignet sich auf einem kleinen Teil von Straßen, auf denen das Verkehrsaufkommen und die Geschwindigkeiten hoch…
Durch die Annahme der Richtlinie 98/84/EG hat die Union ihre interne Zuständigkeit in den Bereichen ausgeübt, die unter das Übereinkommen fallen; eine Ausnahme…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: Weiterverfolgung der Verfahren für in Betrieb befindliche Straßen (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie, die sich auf Investitionen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit beziehen, sollten unbeschadet der Zuständigkeit der…
Die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 erreichte eine erhebliche Vereinfachung von Unionsvorschriften, indem sie 38 Richtlinien durch entsprechende UN-Regelungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.