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Durch die obligatorische Anwendung der in der Richtlinie 2008/96/EG festgelegten Verfahren auf jedes Straßeninfrastrukturprojekt außerhalb städtischer Gebiete, das unter Verwendung von Unionsmitteln fertiggestellt wird, sollte sichergestellt werden, dass Unionsmittel nicht zum Bau unsicherer Straßen verwendet werden.
Spezifische Maßnahmen sind erforderlich, um das Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur kontinuierlich zu verbessern und die Erkennung von…
Artikel 10 erhält folgende Fassung: Austausch von bewährten Verfahren Um die Sicherheit auf den Straßen der Union zu erhöhen, richtet die Kommission ein System…
Die Richtlinie 2008/114/EG sieht ein Verfahren vor, mit dem die Sicherheit ausgewiesener europäischer kritischer Infrastrukturen, auch bestimmter…
Um ein hohes Sicherheitsniveau auf den Straßen in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Leitlinien für das Sicherheitsmanagement…
Im Zusammenhang mit den nach dieser Verordnung finanzierten Vorhaben — sowohl in geteilter als auch in direkter Mittelverwaltung — ist es erforderlich, den…
Die Festlegung geeigneter Verfahren ist ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Infrastruktursicherheit im transeuropäischen Straßennetz.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.