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Abschnitte des Straßennetzes, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel des transeuropäischen Straßennetzes angrenzen, weisen ein besonders hohes Unfallrisiko auf. Um die Sicherheit des Straßennetzes, das in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt, zu verbessern, sollten daher gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen dieser Straßenabschnitte eingeführt werden, an denen Vertreter der zuständigen Straßen- und Tunnelbehörden beteiligt sind.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Sicherheit von Abschnitten des Straßennetzes, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel angrenzen,…
Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Sicherheit von Abschnitten des Straßennetzes, die an unter die Richtlinie…
Es ist wichtig, dass mit Ausnahme der unter die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Tunnel auch die durch andere Tunnel,…
Die Festlegung geeigneter Verfahren ist ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Infrastruktursicherheit im transeuropäischen Straßennetz.…
Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung eines Mindestsicherheitsniveaus für Straßennutzer in Tunneln des transeuropäischen Straßennetzes durch die…
In Bezug auf die Sicherheit in Tunneln innerhalb der Union wurden, auch aufgrund der Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.