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Die Kommission sowie einige Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, darunter das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), verfügen über externe Meldekanäle und Verfahren für den Empfang von Meldungen über Verstöße, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, wobei in erster Linie die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet wird. Diese Richtlinie sollte solche eventuell vorhandenen externen Meldekanäle und -verfahren unberührt lassen, dabei jedoch gewährleisten, dass Personen, die bei Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Verstöße melden, in der gesamten Union von gemeinsamen Mindestschutzstandards profitieren.
Die Kommission, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Rechnungshof und gegebenenfalls die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) sollten dieses…
Soweit dies nach Unionsrecht oder nationalem Recht vorgesehen ist, sollten die zuständigen Behörden Fälle oder relevante Informationen über Verstöße an die…
Um in vollem Umfang ihre Verpflichtung zu erfüllen, die EUStA in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht auf eine in deren Zuständigkeit fallende Straftat…
Die ESA sollten über besondere Meldekanäle verfügen, um von einer natürlichen oder juristischen Person gemeldete Informationen über tatsächliche oder…
Insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen enthalten einige Rechtsakte der Union, wie die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und…
Damit die Kommission und die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der durch diese Verordnung eingeführten Meldeverfahren für Sicherheitsverletzungen beurteilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.