§ 61 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften werden bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests von der…
Art. 46 Abs. 2 32019L2034Bestimmung der konsolidierenden Aufsichtsbehörde
Ist das Mutterunternehmen einer Wertpapierfirma eine EU-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder eine gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaft, so stellen…
Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 32019L2034Begriffsbestimmungen
„für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde“ eine zuständige Behörde, die dafür verantwortlich ist, die Einhaltung des Gruppenkapitaltests durch…
Art. 48 Abs. 5 Buchst. a 32019L2034Aufsichtskollegien
zuständige Behörden, die für die Beaufsichtigung der Tochterunternehmen einer Wertpapierfirmengruppe verantwortlich sind, an deren Spitze eine…
Art. 50 Abs. 2 Buchst. a 32019L2034Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten
führen die Nachprüfung im Rahmen ihrer Befugnisse entweder selbst durch,